Unser Presbyterium

 

Unser Presbyterium besteht seit dem Abschluss der Kirchwahl 2024 aus 10 Sitzen für Presbyterinnen und Presbyter, zu denen die stimmberechtigten Pfarrstelleninhaber/-innen hinzukommen. Beratend nehmen als Mitarbeitende im IPPT (Interprofessionelles Pastoralteam) sowohl Diakon Lukas Klee als auch Diakonin Jennifer Feldevert-Höveler an den Sitzungen teil.

 

Die letzte Presbyteriumswahl, auch Kirchwahl genannt, war im Frühjahr 2024. In den meisten Gemeinden, auch in unserer, sind „echte“ Wahlen mit einem Gang zur Wahlurne allerdings selten. Die Verantwortung und der Zeitaufwand für die Leitung einer Kirchengemeinde sind inzwischen sehr hoch, vor allem seit sich Veränderungsprozesse in kurzen Abständen ergeben haben. Das kann und möchte nicht jedes Gemeindeglied tragen, zumal es um ein Sich-Kleiner-Setzen geht und dabei dennoch Gemeindeleben in lebendiger Vielfalt weiterhin gewährleistet werden soll. Entsprechend sind auch Entscheidungen zu treffen, die eine Gemeinde über Jahre prägen können. Nicht alle von diesen weitreichenden Entscheidungen sind beliebt, aber dennoch aus Verantwortung für unsere Gemeinde sinnvoll und unumgänglich.

 

Der Aufgabenbereich von Presbyter*innen ist vielseitig und von einem großen Umfang, ebenso verantwortungsvoll. Alles in allem ist es ein umfassendes, nicht einfaches, sehr wichtiges und auch befugnisreiches sowie HOHES KIRCHLICHES AMT, das in der presbyterialen Gemeinschaft gemeinsam zu bewältigen ist – mit Gottes Hilfe! Konkret gehören zu den Aufgaben gemäß Artikel 55 bis 57 KO vornehmlich:

 

-     Presbyterium als Gremium der verantwortungsvollen Gemeindeleitung und -verwaltung!

-     Presbyterien wirken „durch die Entsendung von Abgeordneten in die Kreissynode an der Leitung der Kirche mit“ (Art. 55 KO).

-     Aufgaben lt. At. 56 KO – Verantwortung inkl. Überwachung und Unterstützungsdiensten bis hin zur Mahnfunktion inkl. Kirchenzucht:

*          Überwachung der Verkündigung des Evangeliums und der Sakramentsverwaltung – auch in der theologischen Korrektheit.

*          Festlegung der Zeit und der Zahl der Gottesdienste und Verantwortung für die Einhaltung der guten Ordnung im Gottesdienst.

*          Sorge für die würdige Ausstattung der gottesdienstlichen Räume und die Pflege der kirchlichen Geräte.

*          Sorge dafür, dass der Gottesdienst, die Seelsorge, die Unterweisung der Jugend und die Amtshandlungen ordnungsgemäß
            wahrgenommen werden, wenn eine Pfarrstelle frei wird oder der pfarramtliche Dienst aus anderen Gründen nicht geschieht, und
            zwar im Einvernehmen mit der/dem Superintendent*in.

*          Überwachung der Wahrung des kirchengemeindlichen Bekenntnisstandes und der Ordnung der Gemeinde.

*          Engagement für die Befolgung der Gebote Gottes auch im öffentlichen Leben.

*          Engagement zugunsten der Erfüllung des missionarischen, diakonischen und ökumenischen Auftrags der Kirchengemeinde.

*          Sorge für den Dienst an Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen; insbesondere Sorge für die evangelische Erziehung und
           Unterweisung der Jugend.

*          Verantwortung für den KU bzw. die KA.  -  Auch: Entscheidung über die Zulassung zum Heiligen Abendmahl.

*          Sorge für die kirchlichen Anliegen im Blick auf die Schulen.

*          Ausübung der kirchlichen Zucht.

>          Trösten, mahnen und warnen – die Gemeindeglieder, und ihnen insbesondere dann nachgehen, wenn sie der Wortverkündigung
            und den Abendmahlsfeiern fernbleiben.

>          Sorge für die Heiligung des Sonntags.

*          Verantwortung für die Armen und Hilfsbedürftigen.

*          Verantwortung für die Sammlung und Weiterleitung der Kollekten.

*          Förderung der Kirchenmusik, insbesondere der Pflege des Ge-meindegesanges.

*          Unterstützung der Pfarrerinnen und Pfarrer bzw. des IPPTs bei Hausbesuchen.

*          Mitwirkung bei der Pfarrwahl (bzw. der Zusammensetzung eines IPPTs) „nach Maßgabe des Pfarrstellenbesetzungsrechtes“.

*          Dienstaufsicht über die haupt- und nebenberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

*          Beauftragung ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

*          Verwaltung des Vermögens der Kirchengemeinde nach der ent-sprechenden Ordnung.

  •          Vertretung der Kirchengemeinde im Rechtsverkehr.

Es versteht sich von selbst, dass nicht jede Presbyterin und nicht jeder Presbyter alles allein machen kann und "muss". Der Dienst im Presbyterium ist ein kollegiales Teamwork und erfährt hilfreiche Unterstützung durch die Kreiskirchen- und Landeskirchenämter, ebenso in grundlegender Weise durch die Kraft unseres christlichen Glaubens und durch die Kraft des Segens Gottes. Ohne diesen "Idealismus" dürfte es schwer sein. Zudem unterstützen auch die Gemeindepfarrerinnen und -pfarrer ihr Presbyterium maßgeblich, die gemeinsam mit Ehrenamtlichen viele Dienste im Gemeindealltag übernehmen. Das gilt auch für die Dienste der angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, so dass so manches im Alltag einer Gemeinde delegiert werden kann. Und doch: Das Presbyterium bleibt das entscheidendste Gremium einer Kirchengemeinde. Es leitet und führt die Gemeinde. Seine Beschlüsse sind maßgebend.

 

Das aktuelle Presbyterium besteht aus folgenden Mitgliedern:

 

                        Ludewig, Gerd                              Prädikant

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